Dienstag, 16 April, 2024

Katholische Freie Schulen im staatlichen und kirchlichen Recht : Zwölf Leitsätze

Baldus, Manfred

Nummer: 58

5,00 €


Wie ernst ein Staat die grundgesetzlich verankerte Freiheit der Eltern nimmt, ihre Kinder auf eine Schule ihrer Wahl schicken zu können, lässt sich an der finanziellen Unterstützung und dem Gestaltungsspielraum, die er Freien Schulen gewährt, ablesen.
Die sog. staatlich anerkannten „Ersatzschulen“ sind mehr als ein gleichwertiger „Ersatz“ des öffentlichen Schulwesens, wie sich an ihrem wachsenden Zulauf ablesen lässt. Aber obwohl die Existenz Freier Schulen im Grundgesetz festgeschrieben ist, gibt es doch in keinem Bundesland eine finanzielle Gleichstellung; ihrer Errichtung sind vielmehr kaum überwindbare finanzielle Hürden vorgelagert.
Der vorliegende Beitrag von Prof. Dr. Manfred Baldus ermutigt alle Beteiligten, die Eigenständigkeit der Freien Schulen zu wahren und zu stärken, indem er die staatlichen Grenzen aufzeigt und mit juristischer Akribie und vielfältigen Belegen den vorhandenen Freiraum auszuschöpfen ermuntert. Es werden aktuelle Fragen behandelt, wie die Verbindlichkeit der Richtlinien, die Rückzahlung von Schülerfahrkosten, Schulgeld, die Einhaltung der Ferienordnung, bis hin zur Stellung der Lehrer an Freien Schulen, ihre Besoldung, Beförderung und rechtliche Sicherung. Entstanden ist ein Kompendium der Rechte und Grenzen Freier Schulen, wobei alle wichtigen juristischen Entscheidungen belegt und die verschiedenen Ländergesetzgebungen einbezogen sind.

Der vorliegende Band wird damit zu einem unentbehrlichen Nachschlagewerk für Freie Schulen. Zugleich ist er ein eindringlicher Appell an freie Schulträger, Lehrer und Eltern, alle Rechte Freier Schulen auszuschöpfen und nicht durch ängstliche Anpassung an öffentliche Schulen den Eltern die Möglichkeit zu nehmen, in der Schule ihrer Wahl einen geeigneten Erziehungspartner für ihre Kinder zu finden.

Manfred Baldus, Dr.iur.utr., geboren 1935 in Haan / Rheinland, war bis 2000 Vorsitzender Richter am Landgericht Köln. Seit 1989 ist er Honorarprofessor für Kirchenrecht, Schul- und Bildungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.

Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Arbeit sind die Rechtsverhältnisse kirchlicher Bildungseinrichtungen im Schul- und Hochschulbereich. Im Handbuch des Staatskirchenrechts (Bd. 2, 2. Aufl., Berlin 1995), Handbuch des Wissenschaftsrechts (Bd. 1, 2. Aufl. 1996), Evangelischen Staatslexikon (Bd. 1, 3. Aufl., Stuttgart 1987), Lexikon für Theologie und Kirche (3. Aufl., Bd. 5, Freiburg i.Br. 1996), und in der Theologischen Realenzyklopädie (Bd. 26, Berlin 1996) hat er Beiträge über kirchliche Hochschulen verfasst. In dem von Winfried Jehkul herausgegebenen Loseblatt-Kommentar „Schulrecht in der Praxis“ (Nordrhein-Westfalen) betreut er die für den Bezug zum kirchlichen Bereich wesentlichen Themen (u.a. Bekenntnisschulen, Religionsunterricht, Privatschulen). 1986 wählte ihn die Deutsche Bischofskonferenz zum ständigen Berater ihrer Sachkommission VIII (Wissenschaft und Kultur). Er ist Mitherausgeber der Sammlung „Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946“ (jetzt 34 Bde., Berlin 1963 – 2000).